Betriebliche Altersvorsorge – eine gute Idee für Berufseinsteiger?

Betriebliche Altersvorsorge: Eine gute Idee für Berufseinsteiger?

Betriebliche Altersvorsorge für Berufseinsteiger: Arbeitgeber bieten ihren neuen Angestellten häufig eine betriebliche Altersvorsorge an. Aber ist das überhaupt eine gute Idee? Für wen sich ein Abschluss lohnen kann – und was zu beachten ist.

Berufseinsteiger und Young Professionals stehen vor der Wahl: Soll ich die betriebliche Altersvorsorge abschließen, die mir mein Arbeitgeber anbietet? Sofern die Bedeutung des Themas Altersvorsorge erkannt wurde, tun die meisten Berufsstarter dies dann auch. Ohne sich die ungemein wichtige Frage zu stellen: Ist eine Direktversicherung überhaupt sinnvoll für mich?

Was es genau mit der betriebliche Altersvorsorge (bAV) auf sich hat und wie meine Meinung zur Sinnhaftigkeit dieser Verträge ist, erfährst Du in diesem Artikel.

Was ist eigentlich eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ?

Unter betrieblicher Altersvorsorge (bAV) versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber.

Es gibt fünf Durchführungswege (=Varianten):

  • Direktversicherung (Entgeltumwandlung)
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage

Die gängigste Variante ist die Direktversicherung, auf die ich mich deshalb in diesem Artikel auch fokussiere.

Eine Direktversicherung ist eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung, die Dein Arbeitgeber zu Deinen Gunsten abschließt. Grundsätzlich sind drei Konstellationen denkbar:

  • Dein Arbeitgeber trägt die Beiträge in vollem Umfang
  • Dein Arbeitgeber trägt die Beiträge anteilig
  • Du trägst die Beiträge alleine.

Versicherungsnehmer ist Dein Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vertragsmodalitäten zu erledigen und die Beiträge an den Versicherer abzuführen. Versicherte Person bis Du als Arbeitnehmer. Gleichzeitig bist Du bezugsberechtigt, das heißt Du bekommst bei Fälligkeit des Vertrages die Ablaufleistung („Versicherungssumme“). Die Ablaufleistung kann entweder in einer Summe oder in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt werden.

Wer ist berechtigt, eine Direktversicherung abzuschließen?

Seit 2002 haben alle gesetzlich Rentenversicherten Anspruch auf eine vom Staat geförderte Zusatzrente: die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Dein Arbeitgeber muss Dir einen solchen Vertrag anbieten, ob er will oder nicht. Den Durchführungsweg und das Versicherungsunternehmen, mit dem der Vertrag geschlossen wird, wählt grundsätzlich Dein Arbeitgeber aus. Häufig sind diese Modalitäten in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. Die Förderung basiert auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung.

Wie genau funktioniert die Entgeltumwandlung?

Die Prämien für eine Direktversicherung führt Dein Arbeitgeber monatlich aus dem unversteuerten Bruttogehalt für Dich an die Versicherung ab. Dies bedeutet aber (wie oben ausgeführt) nicht in jedem Fall, dass Dein Arbeitgeber die Beiträge auch für Dich übernimmt. Viele (vermutlich die meisten) Arbeitgeber führen lediglich die monatlichen Prämien aus Deinem Bruttogehalt für Dich an die Versicherung ab, ohne sich selbst daran zu beteiligen.

Man bezeichnet diesen Vorgang als Gehalts- oder Entgeltumwandlung. „Umgewandelt“ bedeutet lediglich, dass eine Zahlung nicht als Auszahlung an Dich als Arbeitnehmer, sondern an die Versicherung als Einzahlung in Deinen Vertrag erfolgt. Du verzichtest also darauf, dass ein Teil Deines Gehaltes direkt an Dich ausgezahlt wird.

Dieses Geld wird stattdessen in Deine Versicherungspolice überführt und steht Dir (erst) bei Rentenantritt zur Verfügung, inkl. Zinsen und Zinseszinsen. Interessant erscheint dies deswegen, weil die Beiträge für die Direktversicherung in der Einzahlungsphase von Steuern und Sozialabgaben befreit sind.

Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben – oder doch nicht?

Ein beliebtes Argument für den Abschluss einer Direktversicherung ist also die Steuerersparnis. Und tatsächlich kannst Du mit einer Direktversicherung Lohnsteuer und Sozialbeiträge (zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sparen. Denn diese Abgaben entfallen für den Anteil Deines Gehalts, den Dein Arbeitgeber für Dich in die Direktversicherung einzahlt.

Bei einem Beitrag von 100 Euro musst Du als Arbeitnehmer zum Beispiel nur etwas knapp über 50 Euro selbst aufwenden (Eigenaufwand). Die restliche Summe wird aus den Ersparnissen durch die Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung finanziert.

Allerdings gilt diese Befreiung von Steuer- und Sozialabgabenpflicht nicht in beliebiger Höhe. Sozialversicherungsfrei sind die Einzahlungen nur bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), steuerfrei bis 8%.

Der Staat holt sich die gewährten Entlastungen später wieder zurück

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Verdienst, der maximal zur Berechnung (Bemessung) der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen wird.

Die Grenze für die Steuerfreiheit ist mit 8% also doppelt so hoch wie die Sozialversicherungsfreiheit mit 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West). Aber: Du solltest dies nicht für eine Erhöhung Deiner Einzahlungen nutzen, da die Auszahlungen später kranken- und pflegeversicherungspflichtig sind (sofern Du gesetzlich versichert bist). Diese Beiträge bezahlst Du dann alleine, Dein Arbeitgeber ist „raus“. Wenn Du also in der Auszahlungsphase entsprechende empfindliche Belastungen vermeiden möchtest, beschränke Dich auf die 4%.

Wichtig: Der Staat holt sich die in der Ansparphase gewährten Entlastungen  später in der Auszahlungsphase wieder zurück. Sowohl die Rente als auch eine Einmalauszahlung aus der Direktversicherung musst Du mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Gesetzlich Versicherte müssen zudem auf ihre Betriebsrente den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag  zahlen.

Kombination einer Direktversicherung mit anderen Leistungen: Möglich, aber nicht sinnvoll

Direktversicherungsverträge können mit anderen Leistungen kombiniert werden.

Wer eine Direktversicherung abschließt, hat wahlweise eine Kapitallebens- oder eine Rentenversicherung. Bei einer Kapitallebensversicherung mit Hinterbliebenenschutz ist der Todesfallschutz inbegriffen. Stirbt also die versicherte Person, kriegen die Hinterbliebenen eine vertraglich vereinbarte Summe.

Manche Verträge beinhalten auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (häufig ohne Gesundheitsprüfung). Wer (bedingt durch Krankheit oder Unfall) nicht mehr arbeiten kann (also berufsunfähig geworden ist), bekommt dann regelmäßig Geld von der Versicherung: Eine Berufsunfähigkeitsrente, die den Verdienstausfall (zumindest teilweise) kompensiert.

Dies hört sich erstmal sinnvoll an, allerdings sind zwei Dinge zu beachten:

  • Die Auszahlungen sind häufig zu niedrig, um Deinen echten Bedarf zu decken. Denn ein guter Teil Deiner Einzahlungen wird nicht für den Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz verwendet. Das meiste geht für Verwaltungskosten und die Geldanlage drauf.
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel wird eine Direktversicherung nicht selten beitragsfrei gestellt. Damit entfällt der gewünschte Hinterbliebenen- bzw. Berufsunfähigkeitsschutz.

Risikoabsicherung und Geldanlage sind zu trennen

Auch hier bin ich ein Anhänger des Grundsatzes, Risikoabsicherung und Geldanlage strikt zu trennen. Meiner Meinung nach ist es sinnvoller, eine separate Risikolebensversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dies ist in der Regel nicht nur transparenter, sondern auch günstiger.

Einzige Ausnahme: Wenn Du Vorerkrankungen hast, die den Abschluss einer regulären Berufsunfähigkeitsversicherung verhindern oder nur eingeschränkten Schutz bieten, dann mag der Verzicht des Versicherers auf eine Gesundheitsprüfung für Dich ein Argument für ein solches Kombi-Produkt sein.

Und noch ein Vertragstyp ist aus meiner Sicht nicht empfehlenswert: Die Kombination einer Direktversicherung mit der staatlichen Riester-Förderung (Du kannst für Deine Beitragszahlungen an eine Direktversicherung auch die staatlichen Riester-Zulagen erhalten). Begründung: Eine Direktversicherung steht bei einem Arbeitgeberwechsel immer auf dem Prüfstand. Ob Du den Vertrag dann vollumfänglich fortführst, ist fraglich. Die Riester-Förderung kannst Du aber nur weiterhin in Anspruch nehmen, wenn Du den Vertrag weiter bedienst oder einen neuen Riester-Vertrag abschließt. Ein Neuabschluss hat aber den großen Nachteil, dass erneut eine Abschlussprovision fällig wird, für die Deine Beiträge erstmal „draufgehen“. Meiner Meinung nach ist ein separater Riester-Vertrag deutlich sinnvoller, zumal Du aus dem „Riester-Direktversicherungsvertrag“ auch kein angesammeltes Kapital entnehmen kannst, um davon eine selbst genutzte Immobilie  zu erwerben (“Wohn-Riester”).

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?

Gerade in der heutigen Zeit ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass Du im Laufe Deines Berufslebens mehrfach den Arbeitgeber wechselst (freiwillig oder gezwungenermaßen). Vor diesem Hintergrund ist die Frage zu beleuchten, was in einem solchen Fall mit Deinem Direktversicherungsvertrag passiert.

Es ist nicht möglich, den Vertrag einfach zu kündigen und sich den eingezahlten Betrag sofort auszahlen zu lassen. Du musst mindestens bis zum 60. Lebensjahr warten, bis Du an das Geld kommst. Somit verbleiben folgende Optionen:

  • Dein neuer Arbeitgeber steigt in Deinen bestehenden Vertrag ein. Ob dies funktioniert, ist Verhandlungssache bzw. hängt auch von den unternehmensspezifischen Regelungen Deines neuen Arbeitgebers ab. Wenn diese Möglichkeit besteht, ist das aus meiner Sicht die beste Option. Aber nicht jeder neue Arbeitgeber wird sich darauf einlassen.
  • Du überträgst das Guthaben aus dem bisherigen Vertrag in einen neuen Vertrag (den Dein neuer Arbeitgeber für Dich abschließt). Dies funktioniert aber nur, wenn der bisherige Versicherer dem zustimmt. Allerdings ist eine solche Übertragung nicht unbedingt ratsam, da jeder neue Vertrag Dich erneut Provision und Verwaltungsgebühren kostet. Dieses Vorgehen würde sich nur lohnen, wenn der neue Vertrag auf lange Sicht eine deutlich bessere Rendite erwirtschaftet als der bisherige.
  • Du übernimmst den bestehenden Vertrag von Deinem bisherigen Arbeitgeber. Du kannst den Vertrag übernehmen und unter Deinem eigenen Namen fortführen. Allerdings zahlst Du dann die Beiträge aus Deinem Netto-Einkommen. Dadurch würde der Hauptvorteil der Direktversicherung (nämlich dass Du Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparst) entfallen. Bei einer langen verbleibenden Zeit bis zur Rente also auch nicht wirklich empfehlenswert.
  • Du stellst den Vertrag beitragsfrei. Sobald Du Deinen bisherigen Arbeitgeber verlassen hast, zahlst Du nichts mehr in den Vertrag ein. Dafür kriegst Du am Ende eine entsprechend geringere Auszahlung. Wenn Du Deinen neuen Arbeitgeber nicht überzeugen kannst, in den bestehenden Vertrag einzusteigen, ist dies aus meiner Sicht die beste Variante.

Wenn Du Dich entscheidest, von einer Festanstellung in die Selbstständigkeit zu wechseln, kannst Du Deinen Vertrag entweder selbst fortführen oder den Vertrag beitragsfrei stellen.

3 Varianten bei der Auszahlung

Die betriebliche Altersvorsorge wird (bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen) frühestens ab einem Alter von 62 Jahren ausgezahlt. Sobald Du das vertraglich für die Auszahlung vereinbarte Alter erreicht hast, kannst Du zwischen drei Varianten wählen:

  • Eine lebenslange Rente
  • eine einmalige vollständige Kapitalzahlung
  • eine einmalige teilweise Kapitalzahlung i.H.v. bis zu 30 Prozent mit Verrentung des Restbetrages.

Auszahlungen aus Direktversicherungen sind voll steuerpflichtig und als “sonstige Einkünfte” zu versteuern.

Für wen lohnt sich der Abschluss einer Direktversicherung?

Aus meiner Sicht lohnt sich der Abschluss einer Direktversicherung für die Wenigsten.

Da die Einzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, sind die Renditeaussichten zwar besser als bei herkömmlichen Lebens- oder Rentenversicherungen. Aber: Auf die Auszahlungen fallen Steuern (in Höhe des persönlichen Einkommensteuersatzes) und bei gesetzlich Versicherten auch noch Krankenkassenbeiträge an.

Unter Liquiditätsaspekten ist eine Direktversicherung unattraktiv: Bis zum 60. Lebensjahr kommst Du nicht an das Geld heran.

Direktversicherungsverträge sind außerdem unflexibel: Es ist in der Regel nicht möglich, seine Beiträge flexibel zu erhöhen oder abzusenken. Du kannst die Police lediglich beitragsfrei stellen, wenn Du mal knapp bei Kasse bist.

Weiterhin hast Du bei Direktversicherungen (wie bei allen Lebens- oder Rentenversicherungen) nur eine begrenzte Transparenz darüber, was mit Deinen eingezahlten Beiträgen genau passiert.

Ohne eine (deutliche) Bezuschussung durch Deinen Arbeitgeber lohnt sich eine Direktversicherung in den meisten Fällen wahrscheinlich nicht, da die Vergünstigungen in der Einzahlungsphase durch die Belastungen in der Auszahlungsphase „aufgefressen“ werden.

Je mehr Dein Chef zahlt, desto besser. Verhandeln lohnt sich, und Deine Position ist auch gar nicht so schlecht: Dein Arbeitgeber spart für jeden Euro, den er von Deinem Gehalt umwandelt, ebenfalls Sozialabgaben.

Zudem ist der Chef für bestehende Verträge ab 2022 ohnehin verpflichtet, 15 Prozent Zuschuss auf Deine Beiträge zu geben. Für neu abgeschlossene Verträge gilt dies bereits ab 2019. Dies regelt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz .

Details und Beispielrechnungen findest Du bei Finanztip.

Fazit

Wie meine Ausführungen zeigen, ist das Thema „betriebliche Altersvorsorge“ schon reichlich kompliziert.

Du solltest Dir meiner Meinung nach gut überlegen, ob Du eine bAV / Direktversicherung abschließt und die Vor- und Nachteile für Dich sorgfältig abwägen.

Ungünstige Verträge mit hohen Kosten können die (potenziellen) Vorteile einer Betriebsrente abschwächen oder sogar komplett aufheben. Auch ein Jobwechsel kann – wie ausgeführt – zu Nachteilen führen.

Vorzeitiges Kündigen und Auszahlung der angesparten Beträge ist nicht möglich. Du bindest Dich mit einem Vertrag auf Jahrzehnte. Auch in einer Notlage kommst Du nicht an das Geld heran.

Wer in unsicheren Zeiten seine Zukunft planen und für sein Alter vorsorgen muss, braucht flexiblere Formen der Geldanlage. Es ist besser, je nach Lebenssituation die Vorsorge erhöhen, reduzieren oder temporär aussetzen zu können. Und in einer Notsituation auf das angesparte Geld zugreifen zu können.

Einen kostengünstigeren und flexibleren Einstieg in Vermögensaufbau und Altersvorsorge bietet ein ETF-Sparplan.

Wenn Du Wert auf staatliche Förderung und Steuerersparnis legst, ist ein (guter) Riester-Vertrag meist die sinnvollere Alternative, insbesondere für kinderreiche Familien (aufgrund der entsprechenden Zulagen).

Ohne einen (möglichst hohen) Zuschuss Deines Arbeitgebers würde ich eher davon absehen, einen entsprechenden bAV Vertrag abzuschließen. 20% Zuschuss sollten es schon sein, besser mehr.

Für Spitzenverdiener, die auch noch privat krankenversichert sind, kann sich eine Direktversicherung rechnen. Je höher der persönliche Steuersatz, desto mehr lohnt es sich. Wenn Du dann noch davon ausgehst, langfristig (idealerweise bis zur Rente) bei Deinem Arbeitgeber zu bleiben, ist der entsprechende Vertragsabschluss eine Überlegung wert. Aber das sind schon sehr spezielle Bedingungen.

Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass für die meisten Berufseinsteiger und Young Professionals aus der Generation Y eine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherungsvertrag) eher ungeeignet ist.

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