Rürup-Rente? Finger weg! Oder ist sie doch eine gute Idee?

Lohnt sich die Rürup-Rente als Altersvorsorge?

Lohnt sich die Rürup-Rente? Der Ruf der Rürup-Rente ist nicht der beste. Für wen ein Abschluss überlegenswert ist – und für wen nicht.

Im Jahr 2005 wurde die Rürup-Rente eingeführt. Dieses Produkt wendet sich insbesondere an diejenigen, die keine Riester-Rente abschließen dürfen und trotzdem staatlich gefördert eine private Zusatzrente für ihr Alter ansparen wollen.

Allerdings sind die Rahmenbedingungen für dieses Produkt recht starr. Weiterhin sind die Verträge häufig mit hohen Produktkosten verbunden, die zu Lasten der Rendite gehen.

In diesem Artikel befasse ich mich mit der Frage, ob und für wen sich eine Rürup-Rente lohnt.

Was ist die Rürup-Rente (“Basis-Rente”)?

Die offiziell als “Basis-Rente” bezeichnete Rürup-Rente ist neben der Riester-Rente eine weitere Möglichkeit, – steuerlich begünstigt – privat für das Alter vorzusorgen. Benannt ist sie nach dem Ökonomen und „Wirtschaftsweisen“ Bert Rürup, der an ihrer Entwicklung maßgeblich beteiligt war. Zusammen mit einer Kommission erarbeitete er das entsprechende Konzept für die Regierung von Gerhard Schröder.

Die gezahlten Beiträge kannst Du als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Allerdings ist (wie auch bei der Riester-Rente) im Gegenzug die Auszahlung der Rürup-Rente (ab dem Jahr 2040) voll steuerpflichtig („nachgelagerte Besteuerung“).

Eine Garantie auf Deine eingezahlten Beiträge gibt es nicht. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente, es gibt kein (anteiliges) „Kapitalwahlrecht“. Diese beiden Aspekte sind schon wesentliche Unterschiede zur Riester-Rente. Ziel der Rente ist die Absicherung Deines „Langlebigkeitsrisikos“.

Wer darf eine Rürup-Rente abschließen?

Die Rürup-Rente wurde primär für die Bürger konzeptioniert, die keine Riester-Rente abschließen dürfen, also Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler.

Einen Rürup-Vertrag darf aber jeder abschließen, der in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist, also auch Angestellte und Beamte. Allerdings lohnt sich die Rürup-Rente deswegen noch lange nicht für Jeden. Die Förderung beschränkt sich auf die steuerliche Absetzbarkeit und lohnt sich daher nur für Besserverdiener. Staatliche Zulagen wie bei der Riester-Rente gibt es keine.

Voraussetzungen für die (steuerliche) Rürup-Förderung

Seit 2010 müssen die Tarife der privaten Produktanbieter vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein, um steuerlich gefördert zu werden.

Hierfür gibt es eine Reihe an Bedingungen:

  • Die Rente darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr gezahlt werden (bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen: ab dem 60. Lebensjahr)
  • Der Vertrag muss in Form einer privaten, kapitalgedeckten Rente abgeschlossen werden, z.B. in Form einer Rentenversicherung, als Bank- oder Fondssparplan.
  • Die Auszahlungen erfolgen nur in Form einer lebenslangen Rente, eine Einmalzahlung oder Teilauszahlung ist nicht möglich (anders als bei der Riester-Rente, hier ist zu Rentenbeginn eine Teilauszahlung i.H.v. 30% möglich).
  • Ein Rürup-Vertrag darf nicht vorzeitig gekündigt werden (Ausnahme: innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss). Es bleibt lediglich die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen (eine vorzeitige Rückzahlung des angesparten Guthabens ist nicht möglich). Weiterhin ist in einigen Fällen ein Anbieterwechsel möglich, sofern der Anbieter vertraglich einen Wechsel zulässt. Eine gesetzliche Regelung existiert hierfür aktuell nicht.
  • Die Ansprüche können nicht vererbt oder übertragen werden („Leibrente“). Eine Hinterbliebenenabsicherung (z.B. für Ehegatten) kann vertraglich vereinbart werden, ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Wie genau funktioniert die Förderung?

Der Staat fördert die Rürup-Rente durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge während der Ansparphase, also während der Erwerbstätigkeit. Die Beiträge lassen sich in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Hierdurch sinkt das zu versteuernde Einkommen. Die steuerliche Absetzbarkeit steigt sukzessive: 2005 (bei Einführung der Rürup-Rente) waren 60% der Beiträge absetzbar, im Jahr 2018 sind es 86%, und ab 2025 sollen es 100% sein. Die Abzugsfähigkeit gilt aber nur bis zu einer (bis zum Jahr 2025) jährlich ansteigenden Obergrenze i.H.v. 20.000 Euro pro Jahr (für Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro pro Jahr (für zusammen veranlagte Ehepartner). In 2018 beträgt der steuerlich absetzbare Betrag 17.200 Euro (für Singles) bzw. 34.400 Euro (für zusammen veranlagte Ehepaare).

Der Steuervorteil greift nur für die Ansparphase, wie auch bei der Riester-Rente. Mit Auszahlung der Rente gilt die „nachgelagerte Besteuerung“. Die Altersbezüge müssen sukzessive bis zu 100 Prozent (ab dem Jahr 2040) versteuert werden. Maßgeblich ist das Jahr des Rentenbeginns. Beginnt also die Rentenauszahlung 2040 oder später, ist die volle Rürup-Rente steuerpflichtig.

Welche Vertragstypen gibt es?

  • (klassische oder fondsgebundene) Rürup-Rentenversicherung: Bei der klassischen Variante hast Du einen (aktuell recht niedrigen) garantierten Zinssatz, der sich allerdings nur auf den Sparanteil bezieht. Hohe Gebühren können die Rendite deutlich drücken. Bei der fondsgebundenen Variante gibt es keinen Garantiezins. Der Sparanteil wird in Fonds angelegt. Die Rendite hängt davon ab, wie gut die Performance des ausgewählten Fonds ist.
  •  Rürup-Banksparplan: Du erhältst auf Deine Einzahlungen die aktuellen (momentan niedrigen) Zinsen. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass Abschlusskosten oder Provisionen anfallen. Die Renditechancen der Anlage sind aber begrenzt.
  • Rürup-Fondssparplan: Hier sind (je nach Fondsentwicklung) Gewinne und Verluste möglich. Es fallen Fondsgebühren für Kauf und Verwaltung an. Eine Garantie auf die eingezahlten Beiträge (wie bei Riester-Verträgen) gibt es nicht. Dies ist allerdings nicht zwangsläufig negativ zu sehen. Denn es entstehen nicht allein deswegen Renditeeinbußen, weil der Anbieter keine Verluste machen darf.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Altersvorsorge mit einer Berufsunfähigkeitspolice zu kombinieren. Argument der Anbieter ist, dass hierdurch die Steuerlast weiter gesenkt werden kann, da sich mit einem solchen Produkt auch die BU Beiträge von der Steuer absetzen lassen.  Allerdings sollte aus meiner Sicht auch hier der Grundsatz gelten, Risikoabsicherung und Sparen zu trennen. Solche Kombi-Produkte sind aus meiner Sicht nicht empfehlenswert. Profitieren tut meist nur der „Berater“, da er bei gekoppelten Produktvarianten noch höhere Provisionen erhält.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Da es – anders als bei der Riester-Rente – keine staatlichen Zulagen gibt, lohnt sich der Abschluss eines Rürup-Vertrages generell nur für Besserverdienende. Denn wer wenig verdient und daher auch wenig Steuern bezahlt, profitiert auch kaum von der Förderung in Form der steuerlichen Absetzbarkeit. Somit ist die Rürup-Rente nur für Besserverdienende interessant (unabhängig davon, ob sie Selbständige, Angestellte oder Beamte sind).

Die erste Wahl und einzige Sparform für die Altersvorsorge sollte die Rürup-Rente aus meiner Sicht nicht sein. Wer aber viel Steuern zahlt und neben anderen Spar- und Vorsorgeformen noch Geld übrig hat, kann aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit grundsätzlich auch noch eine Rürup-Rente in Erwägung ziehen.

Die Steuerersparnis in der Ansparphase ist allerdings nur eine Seite der Medaille. In der Auszahlungsphase muss der Sparer Steuern zahlen. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 musst Du die ausgezahlte Rente voll versteuern. Letztendlich lohnt sich ein Rürup-Vertrag am ehesten für ältere Besserverdiener kurz vor der Rente, da sie sowohl von der steuerlichen Absetzbarkeit in der Ansparphase profitieren als auch aktuell noch nicht die kompletten Auszahlungen versteuern müssen (2018: 76%). Auch das aber nur dann, wenn sie (sehr) lange leben.

Es gibt auch zahlreiche Kritikpunkte an diesem Produkt, die Du Dir vor Abschluss eines Vertrages bewusst machen solltest.

Fazit

Sofern Du Dich nach Abwägung der Vor- und Nachteile für den Abschluss eines Rürup-Vertrages entschließt, ist es wichtig, nicht das erstbeste Angebot anzunehmen. Daher solltest Du vor Abschluss eines Vertrages die Angebote genau vergleichen und insbesondere auf die Kosten achten. Je geringer diese sind, desto mehr fließt in den „Spartopf“.

Unabhängig von der Steuerersparnis solltest Du Dich fragen, ob eine Basisrente überhaupt Deinen Zielen entspricht. Wenn Du Dir zu Rentenbeginn Kapital auszahlen lassen möchtest, dann ist ein Rürup-Vertrag definitiv nicht das Richtige.

Wer eine Rürup-Rente abschließen möchte, sollte sich der Tragweite der Entscheidung bewusst sein: Du kannst den Vertrag nicht einfach kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen. Der einzige Weg, auf dem das Geld zu Dir zurückkommt, ist über die spätere Rentenzahlung.

Immerhin haben die Restriktionen der Rürup-Rente damit auch einen Vorteil: Du kommst nicht in Versuchung, das für die Altersvorsorge gedachte Geld für einen Urlaub oder ein neues Auto auszugeben.

Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass für Millenials / Angehörige der Generation Y ein Rürup-Vertrag nur sehr eingeschränkt geeignet ist. Rürup-Verträge sind äußerst unflexibel. Kündigung oder Auszahlung eines Rückkaufwertes sind ausgeschlossen.  Und rentabel ist eine Rürup-Rente sowieso nur dann, wenn Du sehr lange lebst.

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