Vermögenswirksame Leistungen – geschenktes Geld vom Chef

Vermögenswirksame Leistungen: So unterstützt Dich Dein Arbeitgeber beim Vermögensaufbau

Vermögenswirksame Leistungen sind geschenktes Geld vom Chef! So kannst Du Dir die Zusatzleistung Deines Arbeitgebers sichern und sinnvoll anlegen.

Bei Deinen Aktivitäten zu Vermögensaufbau und Altersvorsorge wirst Du, wenn eine entsprechende Vereinbarung existiert, von Deinem Arbeitgeber unterstützt: Mit Vermögenswirksamen Leistungen. Hierum solltest Du Dich gleich zum Berufseinstieg kümmern, um kein Geld zu verschenken.

Was es mit den Vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf sich hat

Etliche Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten auf Grundlage eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer individuellen arbeitsvertraglichen Grundlage Vermögenswirksame Leistungen (VL).

Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Vermögenswirksame Leistungen sollen Dir als Arbeitnehmer dabei helfen, Vermögen aufzubauen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Bis zu 40 Euro monatlich zahlt Dein Arbeitgeber zusätzlich zu Deinem Gehalt. Über dieses Geld kannst Du aber nicht einfach so verfügen, sondern Du musst es in einer förderfähigen Anlageform anlegen.

Wie Du die Vermögenswirksame Leistungen anlegen kannst

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die VL zu investieren, insbesondere:

  • Banksparplan: Diese Variante kannst Du wählen, wenn Du das Geld möglichst sicher anlegen, Kursschwankungen (wie z.B. bei Aktien) vermeiden und nach Ablauf der Sperrfrist über die Sparsumme direkt verfügen möchtest (z.B. für einen Möbelkauf oder eine schöne Reise). Allerdings ist die Verzinsung solcher Banksparpläne im aktuellen Niedrigzinsumfeld nicht sonderlich attraktiv.
  • Aktienfondssparplan: Wenn Du die Chance auf eine Rendite oberhalb des aktuellen Zinsniveaus suchst und Dir dem Risiko der Kursschwankungen bewusst bist, ist dies die richtige Wahl für Dich. Aufgrund der möglichen Kursschwankungen ist diese Variante insb. dann sinnvoll, wenn Du das Geld langfristig anlegen willst (auch über die definierte Sperrfrist von 7 Jahren hinaus, s.u.). Es gibt neben VL-Sparplänen für aktiv gemanagte Aktienfonds auch VL-fähige ETF, die Du besparen kannst (z.B. auf den Aktienindex MSCI World). Diese Variante ist mein persönlicher Favorit.
  • Bausparvertrag: Ein Bausparvertrag stellt eine Kombination aus einem Sparplan und einem Kredit zur Immobilienfinanzierung dar. Tendenziell sind Bausparverträge aber eher unflexibel, mit hohen Gebühren und (aktuell) niedrigen Guthabenzinsen verbunden. Der Hauptvorteil besteht dann, wenn die am Markt verlangten Darlehenszinsen (im Vergleich zum seit Vertragsbeginn zugesicherten Zinssatz) deutlich gestiegen sind und Du zu dem im Vertrag zugesicherten niedrigen Zinssatz finanzieren kannst. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist dies aber tendenziell eher nicht zu erwarten. Ich persönlich würde daher aktuell keinen neuen Bausparvertrag für eine Immobilienfinanzierung abschließen. Über diese Sparform kannst Du aber nachdenken, wenn Du bereits eine Immobilie besitzt  und das Geld aus dem Bausparvertrag für die Renovierung / Modernisierung verwenden möchtest.
  • Tilgung einer Baufinanzierung: Wenn Du ein laufendes Bauspardarlehen hast, kannst Du auch die VL nutzen, um dieses schneller zurückzuzahlen. Die Einsparung von Darlehenszinsen ist i.d.R. rentabler als eine festverzinsliche Geldanlage (Banksparplan), da die Kreditzinsen meist höher sind als Guthabenzinsen. Du kannst dann die VL von Deinem Arbeitgeber direkt auf das Darlehenskonto überweisen lassen.
  • Kapitallebens- oder Rentenversicherung: Aus meiner Sicht sind diese Anlageformen aufgrund hoher Kosten und geringer Renditeaussichten nicht empfehlenswert. Außerdem ist das Geld dann auch über die 7 Jahre hinaus in einem (unflexiblen) Versicherungsvertrag angelegt.

So beantragst Du die Vermögenswirksamen Leistungen

Sofern Dein Arbeitgeber Dir den Abschluss eines VL-Sparvertrages ermöglicht, kontaktiere den gewünschten Anbieter und schließe den entsprechenden Sparvertrag oder die Versicherung ab.

Du als Arbeitnehmer musst dann bei Deinem Arbeitgeber einen Antrag auf die Überweisung der VL stellen. Lege hierfür den abgeschlossenen Vertrag (bzw. eine Bestätigung hierüber) Deinem Arbeitgeber vor. Dieser überweist dann den VL Betrag direkt an die Bank, Fondsgesellschaft, Bausparkasse oder Versicherung, mit welcher Du Deinen VL Vertrag abgeschlossen hast.

Ein VL Vertrag hat eine Laufzeit von sieben Jahren

Die monatliche Einzahlung der Vermögenswirksamen Leistungen für Deinen Vertrag durch Deinen Arbeitgeber läuft sechs Jahre. Nach den sechs Jahren endet die Zahlung der VL in diesen Vertrag. Für ein weiteres Jahr ist der Zugriff auf das angesparte Geld allerdings noch „gesperrt“. Der Vertrag ruht. Erst nach insgesamt sieben Jahren hast Du Zugriff auf das Geld und kannst über die weitere Verwendung entscheiden.

Nach Ablauf des sechsten Jahres kannst Du allerdings schon beginnen, den nächsten VL Vertrag zu besparen oder auch die Einzahlung in den bestehenden Vertrag fortsetzen. Die Laufzeit von sieben Jahren beginnt dann wieder von vorn. Wenn Du nach den sieben Jahren das Geld nicht ausgibst, sondern Deine Sparaktivitäten fortsetzt, profitierst Du vom Zinseszinseffekt.

Staatliche Zuschüsse zusätzlich zum VL Vertrag: Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie

Sofern Dein Einkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen bleibt, hast Du sogar zusätzlich zu den VL noch Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage:

  • Für VL-Aktienfondssparpläne darfst Du nicht mehr als 20.000 EUR (Single) bzw. 40.000 EUR (zusammenveranlagtes Ehepaar) verdienen, um Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage zu haben. Die Zulage beträgt 20% auf die jährlichen Einzahlungen (maximal 80 EUR für Singles bzw. 160 EUR für zusammen veranlagte Ehepaare).
  • Bei Bausparverträgen oder Tilgung einer Baufinanzierung beträgt die Zulage 9% (maximal 43 EUR für Singles bzw. 86 EUR für zusammen veranlagte Ehepaare).

Die Arbeitnehmersparzulage zahlt übrigens nicht Dein Arbeitgeber, sondern der Staat. Und das auch nur, wenn Du im Rahmen Deiner Steuererklärung hierfür einen entsprechenden Antrag stellst.

Eine andere Möglichkeit (für Bausparer), zusätzlich zu den VL noch eine staatliche Förderung zu erhalten, ist die Wohnungsbauprämie. Hierfür gelten wieder andere Einkommensgrenzen (bezogen auf das zu versteuernde Einkommen):

  • 25.600 EUR (für Singles)
  • 51.200 EUR (für zusammen veranlagte Ehepaare)

Die Wohnungsbauprämie beträgt

  • 8,8% der Einzahlungen i.H.v. maximal 512 EUR, somit höchstens 45 EUR (für Singles)
  • 8,8% der Einzahlungen i.H.v. maximal 1.024 EUR, somit höchstens 90 EUR (für Ehepaare)

Das Antragsformular für die Wohnungsbauprämie erhältst Du von Deiner Bausparkasse. Hierbei ist eine „wohnwirtschaftliche Verwendung“ der Bausparsumme verpflichtend.

Fazit

Sofern Dein Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen anbietet, solltest Du das Geld nicht verschenken, sondern diese auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Es gilt das Motto: „Kleinvieh macht auch Mist“. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du einen entsprechenden Anspruch hast, frage am besten bei Deiner Personalabteilung nach.

Sofern Du unterhalb der o.g. Einkommensgrenzen liegst und (je nach Anlageform) Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie hast, solltest Du diese Zuschüsse mitnehmen. Sofern Du den (für die verhältnismäßig kleinen Beträge) bürokratischen Aufwand für die Beantragung nicht scheust.

Es ist übrigens nicht möglich, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie für den gleichen Vertrag zu bekommen. Du musst Dich also für eine Variante entscheiden.

Jede Geldanlage hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Bevor Du einen VL Vertrag abschließt, solltest Du Dich fragen, was Deine Sparziele sind und wieviel Risiko Du einzugehen bereit bist. Aktienfonds / ETF bieten die Aussicht auf eine langfristig höhere Rendite, bergen aber auch das Risiko von Kursschwankungen. Für langfristige Sparziele wie die Altersvorsorge sind sie meiner Meinung nach die geeignete Variante. Ein Banksparplan ist eher sicherheitsorientiert, daher sind die Renditeaussichten sehr begrenzt. Wer einen bestehenden Immobilienkredit tilgen oder für eine Renovierung einer vorhandenen Immobilie sparen möchte, kann die VL auch hierfür verwenden.

Ich persönlich investiere meine VL in einen ETF-Sparplan auf den MSCI World. Für mich ist dies die optimale Anlageform für den Einstieg an der Börse und den langfristigen Vermögensaufbau. Einer der wenigen Anbieter, die die Anlage von VL mit ETFs ermöglichen, ist OSCAR*. Hier kannst Du Dich über das Angebot informieren:

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